Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss oder mit Hochschulreife ein. Räumliches Vorstellungsvermögen und rechnerische Fähigkeiten (z.B. beim Anfertigen, Lesen und Umsetzen von Skizzen und Zeichnungen, beim Berechnen des Baustoffbedarfs), zeichnerische Befähigung und Geschicklichkeit (z.B. beim Anfertigen maßstabsgerechter Detailzeichnungen oder beim Beschriften von Bauplänen) Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Durchführen von Vermessungen) organisatorische Fähigkeiten (z.B. für das Planen von Arbeitsabläufen), Sorgfalt (z.B. beim Anfertigen präziser und normgerechter Zeichnungen).